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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand Juli 2025)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der FAIRO GmbH, insbesondere im Rahmen:
• von Schreinerarbeiten und handwerklichen Dienstleistungen, die primär im Subun ternehmerverhältnis gegenüber anderen Unternehmen erfolgen;
• sowie ergänzend für die Organisation von Veranstaltungen, die Vermietung und Ver mittlung von Objekten oder Dienstleistungen, und den Personalverleih bzw. die Per sonalvermittlung, soweit gesetzlich und bewilligungstechnisch zulässig.


2. Vertragsverhältnis
Verträge mit der FAIRO GmbH kommen durch:
• schriftliche Beauftragung,
• Annahme eines Angebots,
• oder auch durch mündliche Vereinbarung in Verbindung mit Leistungsausführung oder schriftlicher Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.
Subunternehmerverträge mit Generalunternehmern oder Bauleitern sind – sofern nicht an ders geregelt – Werkverträge im Sinne von Art. 363 ff. OR.


3. Leistungen und Ausführung
• Die FAIRO GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung aller beauftragten Arbeiten.
• Arbeitszeiten, Termine, Einsatzdauer sowie Einsatzort werden vertraglich oder operativ (z. B. im Rapport) geregelt.
• Die Gesellschaft kann zur Leistungserbringung qualifiziertes Personal und Subunterneh mer einsetzen.


4. Verweis auf den GAV
Die FAIRO GmbH untersteht dem GAV für das Schweizer Schreinergewerbe. Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) ist für die Arbeitsbedingungen aller festangestellten Mitarbeiten den bindend, insbesondere betreffend:
• Mindestlöhne,
• Arbeitszeiten,
• Zuschläge und Feiertage,
• Sozialleistungen,
• und Weiterbildung.

Für Kunden gelten alle Preise und Bedingungen dieser AGB unabhängig vom GAV, sofern sie nicht selbst GAV-pflichtig sind.


5. Vergütung, Zuschläge und Spesen
• Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, in der Regel auf Stunden-, Tages- oder Pauschalbasis.
• Es gelten Zuschläge für:
o Überstunden ab 45 Stunden/Woche: +25%
o Abendarbeit (ab 20:00Uhr bis 23:00Uhr): +25%,
o Nachtarbeit (ab 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr): +100%
o Sonn- und Feiertage: +100 %.
• Es wird eine
Kilometerpauschale von CHF 1/km verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
• Material- und Entsorgungskosten werden zusätzlich nach Aufwand oder Offerte berech net.


6. Abnahme und Mängel
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen bei Übergabe zu prüfen. • Offensichtliche Mängel sind innert 5 Tagen zu rügen.
• Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt kostenlose Nachbesserung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


7. Haftung
• Die FAIRO GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch sie selbst oder ihre Mitarbeitenden verursacht werden.
• Für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit oder mittelbare Schäden (z. B. entgangener Ge winn) wird jede Haftung ausgeschlossen.
• Die Haftung nach OR 55 bleibt vorbehalten: Arbeitgeber haften grundsätzlich auch für grobes Fehlverhalten von Angestellten, es sei denn, sie haben die gebotene Sorgfalt in Auswahl, Instruktion und Überwachung eingehalten.


8. Sonderregelung: Personalverleih und Vermittlung
• Die FAIRO GmbH führt temporäre Personalverleih-Einsätze oder Personalvermittlung nur durch, wenn die erforderliche Bewilligung nach AVG (Arbeitsvermittlungsgesetz) vorliegt.
• Für den Verleih gelten ergänzend die Bestimmungen des AVG und der SECO-Richtlinien.


9. Zusatzleistungen (Events, Vermittlung, Vermietung)
Diese Leistungen erfolgen projektbasiert nach individueller Offerte. Bei Veranstaltungen oder Vermittlungen gilt:
• Absagen durch höhere Gewalt (Wetter, Krankheit, behördliche Verfügung) befreien von der Leistungspflicht, bereits angefallene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
• Bei Vermittlungen wird eine Provision nach Vereinbarung oder marktüblicher Praxis fällig.


10. Vertraulichkeit & Datenschutz
• Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle geschäftlichen, personellen oder technischen Informationen.
• Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäss DSG (Datenschutzgesetz) und nur im Rahmen der Auftragsabwicklung.


11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
• Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Thun, Kanton Bern.


12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültig keit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unter der Firma FAIRO GmbH besteht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäss Art. 772 ff. OR.
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